IT-Gutachten
UWE KELM - IT-Sachverständiger

Der Bedarf zur Erstellung von Gutachten ist vielfältig. Häufig werden Gutachten erforderlich, nachdem Projekte in Krisensituationen geraten sind. Die Vorstellungen der Auftraggeber und Auftragnehmer über geschuldete und tatsächlich erbrachte Leistungen liegen so weit auseinander, dass die gerichtliche Auseinandersetzung droht. In diesen Fällen kann ein unabhängig und neutral erstelltes Gutachten dazu beitragen, die Sachlage zu klären und den Parteien eine Richtlinie zur Einigung zu geben. Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird ein vom Gericht angefordertes Gutachten als Beweismittel anerkannt. In dieser Phase der juristischen oder gerichtlichen Auseinandersetzung ist für jede Partei auch die Beauftragung eines Parteigutachtens eine probate Möglichkeit zur Darstellung der eigenen Position.

Aber auch in Projekten, die noch nicht in eine Krisensituation geraten sind, ist die Unterstützung durch einen Gutachter und ein unabhängig erstelltes Gutachten sinnvoll. So werden zum Beispiel die erbrachten Leistungen neutral bewertet und bieten den Vertragsparteien ein eindeutiges Bild über eventuell erforderliche Nachbesserungen. Diese Vorgehensweise kann bis zur vollständigen Durchführung einer Abnahme des Projektes durch den Gutachter gehen.

Zur Lösung der genannten Sachverhalte trage ich durch die Erstellung von

  • Gerichtsgutachten
  • Parteigutachten bei juristischen/gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Gutachten zur Vertragskonformität
  • Gutachten zu Lasten-/Pflichtenheften
  • Abnahmegutachten

bei.